ANSPRÜCHE zu Nahrungsergänzungsmitteln beziehen sich auf Aussagen, die von Vermarktern gemacht werden, um die Vorteile, Wirkungen oder Eigenschaften eines bestimmten Nahrungsergänzungsprodukts zu bewerben. Diese Behauptungen zielen darauf ab, die Verbraucher über die potenziellen Vorteile der Verwendung des Nahrungsergänzungsmittels zu informieren und ihre Kaufentscheidungen zu beeinflussen. Es ist erwähnenswert, dass wir uns zwar auf Behauptungen über Nahrungsergänzungsmittel konzentrieren, dass aber die Vorschriften über nährwert- und gesundheitsbezogene Behauptungen allgemeiner für Lebensmittel, einschließlich Nahrungsergänzungsmittel, gelten.
Behauptungen zu Nahrungsergänzungsmitteln lassen sich nach ihrem spezifischen Fokus und nach regulatorischen Gesichtspunkten kategorisieren.
Die folgenden Informationen beziehen sich auf Europa.
ANSPRÜCHE sind Behauptungen, mit denen erklärt, suggeriert oder angedeutet wird, dass ein Lebensmittel aufgrund seines Gehalts an Nährstoffen oder anderen Substanzen, entweder in erhöhten oder verringerten Anteilen oder aufgrund des Fehlens bestimmter Elemente, bestimmte vorteilhafte Nährwerteigenschaften besitzt. Ein Nahrungsergänzungsmittel könnte beispielsweise Behauptungen aufstellen wie “hoher Vitamin C-Gehalt”, “salzfrei” oder “zuckerreduziert”. Diese ANSPRÜCHE für Nahrungsergänzungsmittel liefern Informationen über die ernährungsphysiologische Zusammensetzung des Produkts in einer Art und Weise, die das Interesse der Zielverbraucher weckt.
Die Verwendung von nährwertbezogenen Behauptungen folgt dem Prinzip der “Positivliste”. Das bedeutet, dass nur die nährwertbezogenen Behauptungen, die im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006, oder deren aktualisierte Fassungen aufgeführt sind, erlaubt sind. Eine Behauptung wie “Quelle von Polyphenolen” entspricht beispielsweise der Definition einer nährwertbezogenen Angabe, ist aber nicht zugelassen, da sie nicht in der Liste enthalten ist. Infolgedessen beziehen sich die am häufigsten verwendeten nährwertbezogenen Behauptungen für Nahrungsergänzungsmittel darauf, dass sie eine “Quelle” oder einen “hohen Gehalt” an einem bestimmten Vitamin oder Mineral aufweisen. Außerdem sind die Bedingungen für die Verwendung dieser Behauptungen genau festgelegt. Um Verwirrung bei den Verbrauchern zu vermeiden, darf ein Nahrungsergänzungsmittel nur dann mit einer nährwertbezogenen Angabe versehen werden, wenn die empfohlene Tagesdosis des Produkts, beispielsweise zwei gummies pro Tag, eine “signifikante” Menge des Nährstoffs liefert. Bei Vitaminen und Mineralstoffen ist eine “signifikante” Menge definiert als “mindestens 15% des NRV” (Nutritional Reference Value).
Die NRV-Werte für jedes Vitamin und jeden Mineralstoff sind festgelegt in Verordnung CE Nr. 1169/2011.
Gesundheitsbezogene Behauptungen, wie definiert durch Verordnung EG Nr. 1924/2006umfasst jede Aussage, die einen Zusammenhang zwischen einer Lebensmittelkategorie, einem bestimmten Lebensmittel oder einem seiner Bestandteile und der Gesundheit erklärt, suggeriert oder impliziert. Diese Behauptungen können sich auf verschiedene Aspekte wie Wachstum, Entwicklung und Körperfunktionen beziehen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass gesundheitsbezogene Behauptungen nicht implizieren dürfen, dass das Produkt in der Lage ist, menschliche Krankheiten zu diagnostizieren, zu verhindern, zu behandeln oder zu heilen. Für Nahrungsergänzungsmittel gibt es eine Liste zulässiger Behauptungen, die in der Verordnung EG Nr. 432/2012 und ihren Aktualisierungen enthalten ist. Alle gesundheitsbezogenen Behauptungen, die nicht in dieser Liste enthalten sind, dürfen in der Europäischen Union nicht verwendet werden, mit Ausnahme bestimmter “schwebender Behauptungen”.
Zugelassene gesundheitsbezogene Behauptungen müssen durch wissenschaftliche Erkenntnisse gestützt werden, die einen kausalen Zusammenhang zwischen dem Verzehr des Lebensmittels oder der Zutat und dem behaupteten gesundheitlichen Nutzen belegen. Diese wissenschaftliche Bewertung wird von der Europäischen Agentur für Lebensmittelsicherheit (EFSA) durchgeführt. Sobald die EFSA ihr wissenschaftliches Gutachten veröffentlicht hat, erlässt und veröffentlicht die Europäische Kommission eine Verordnung, die die Behauptung zulässt und die Bedingungen für ihre Verwendung festlegt. Dieser strenge Bewertungsprozess stellt sicher, dass die zugelassenen gesundheitsbezogenen Behauptungen auf zuverlässigen wissenschaftlichen Daten beruhen und genaue und wahrheitsgemäße Informationen liefern.
Derzeit beziehen sich die meisten zugelassenen gesundheitsbezogenen Behauptungen auf Vitamine oder Mineralstoffe. Sie können verwendet werden, wenn die empfohlene Tagesdosis des Nahrungsergänzungsmittels mindestens 15% des NRV für den jeweiligen Nährstoff liefert. Zum Beispiel kann ein Nahrungsergänzungsmittel, das in der empfohlenen Tagesdosis mindestens 15% des NRV für Vitamin C liefert, die zugelassene gesundheitsbezogene Angabe “Vitamin C trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei” tragen. Es ist wichtig zu betonen, dass diese Behauptungen mit dem spezifischen Inhaltsstoff, für den die Behauptung zugelassen wurde, in Verbindung gebracht werden müssen, und nicht mit dem gesamten Endprodukt. Dadurch wird sichergestellt, dass der Verbraucher klar erkennen kann, welcher Inhaltsstoff für den behaupteten gesundheitlichen Nutzen verantwortlich ist.
Aufgrund des eingeschränkten Wortlauts zugelassener gesundheitsbezogener Behauptungen kann es schwierig sein, ein Nahrungsergänzungsmittel allein aufgrund dieser Behauptungen von der Konkurrenz zu unterscheiden. Zusätzlich zu einer zugelassenen gesundheitsbezogenen Angabe, die sich auf eine Zutat bezieht, ist es jedoch möglich, eine allgemeinere Angabe für Nahrungsergänzungsmittel zu verwenden. Wenn zum Beispiel die zugelassene gesundheitsbezogene Angabe “Eisen trägt zur Verringerung von Müdigkeit und Ermüdung bei” auf dem Etikett steht, kann das Nahrungsergänzungsmittel auch die allgemeine Angabe “Vitalität” verwenden, um eine zusätzliche Botschaft zu vermitteln.
Es ist erwähnenswert, dass sich gesundheitsbezogene Behauptungen nicht auf textliche Aussagen beschränken, sondern auch visuelle Formen annehmen können. Die Verpackungen von Nahrungsergänzungsmitteln enthalten oft visuelle Elemente wie Bilder, Illustrationen oder Grafiken, um mögliche Vorteile oder Wirkungen des Produkts zu vermitteln. Diese visuellen Behauptungen dürfen jedoch nur in Verbindung mit einer zugelassenen gesundheitsbezogenen Angabe verwendet werden, um sicherzustellen, dass sie für den Verbraucher nicht irreführend sind. Zu den visuellen Elementen können Darstellungen von gewünschten Ergebnissen oder symbolische Bilder gehören.
ANSPRÜCHE beziehen sich auf Behauptungen, die derzeit in der Warteschleife sind und noch keine offizielle Genehmigung von den Regulierungsbehörden erhalten haben. Diese ANSPRÜCHE für Nahrungsergänzungsmittel beziehen sich überwiegend auf pflanzliche Inhaltsstoffe oder Zutaten auf Pflanzenbasis. Die Bewertung anhängiger Behauptungen zielt darauf ab, festzustellen, ob sie die notwendigen Kriterien der wissenschaftlichen Absicherung, des Wahrheitsgehalts und der Genauigkeit erfüllen. Der Grund für den “schwebenden” Status ist, dass die Europäische Union noch keinen Konsens über den Grad der Rechtfertigung erreicht hat, der für gesundheitsbezogene Behauptungen im Zusammenhang mit pflanzlichen Zubereitungen erforderlich ist. Der Hauptstreitpunkt dreht sich darum, ob die traditionelle Verwendung allein als ausreichend angesehen werden sollte, um solche Behauptungen zu belegen. Die einzelnen Mitgliedstaaten vertreten in dieser Frage unterschiedliche Positionen.
Unabhängig vom Land ist es wichtig zu beachten, dass eine gesundheitsbezogene Angabe, auch wenn sie auf der “Liste der anhängigen Behauptungen” steht, nur dann verwendet werden darf, wenn sie angemessen begründet ist. Es liegt in der Verantwortung des Vermarkters, diesen Aspekt zu überprüfen und auf Verlangen der zuständigen nationalen Behörden den Nachweis zu erbringen, dass die verwendete anhängige Behauptung für die beabsichtigten Verwendungsbedingungen und die Zielgruppe seines Produkts ausreichend belegt ist.
ANSPRÜCHE über die Schönheit von Nahrungsergänzungsmitteln beziehen sich auf die Auswirkungen des Produkts auf das Aussehen des Körpers oder bestimmter Körperteile. Diese Behauptungen konzentrieren sich in der Regel auf die Förderung physischer Eigenschaften im Zusammenhang mit der Haut, dem Haarwachstum, den Nägeln und der allgemeinen Ausstrahlung. Es ist wichtig zu beachten, dass sich eine Behauptung über die Schönheit nicht auf die Funktionsweise oder die physiologischen Aspekte des Körpers beziehen sollte; andernfalls würde sie als gesundheitsbezogene Behauptung gelten und muss den einschlägigen Vorschriften entsprechen. Gegenwärtig gibt es keine spezifischen Vorschriften für Behauptungen über die Schönheit von Nahrungsergänzungsmitteln. Stattdessen haben einige Mitgliedstaaten der Europäischen Union diesbezügliche Leitlinien veröffentlicht. Das Fehlen einer einheitlichen europäischen Regelung bedeutet, dass die verschiedenen Mitgliedstaaten unterschiedliche Positionen zu Behauptungen über die Schönheit haben können. Infolgedessen gibt es keine offizielle Liste der zugelassenen Behauptungen über die Schönheit.
Die Entscheidung, ob eine Behauptung als Schönheits- oder als gesundheitsbezogene Angabe eingestuft werden sollte, liegt in der Verantwortung des Vermarkters, und das kann manchmal eine Herausforderung sein. So würde beispielsweise die Behauptung “Verbessert die Elastizität der Haut” als kosmetische Angabe gelten, während “Verbessert die Hautfeuchtigkeit” als gesundheitsbezogene Angabe eingestuft werden kann, je nachdem, wie das Produkt präsentiert wird, und je nach den spezifischen Vorschriften des Mitgliedstaats, in dem es vermarktet wird.
In Ermangelung spezifischer Vorschriften müssen Behauptungen über Schönheit den allgemeinen Grundsatz einhalten, wahrheitsgemäß zu sein und den Verbraucher nicht in die Irre zu führen. Mit anderen Worten: Sie müssen begründet und gerechtfertigt sein. Es gibt jedoch keine spezifische regulatorische Richtlinie, die die Art der Beweise umreißt, die zur Untermauerung einer Behauptung über Schönheit erforderlich sind. Im Allgemeinen wird davon ausgegangen, dass solche Behauptungen über Nahrungsergänzungsmittel durch Nachweise aus Humanstudien gestützt werden sollten, unabhängig davon, ob es sich um klinische Studien oder Verbraucherstudien handelt.
ANSPRÜCHE zur Verbraucherzufriedenheit sind Behauptungen von Vermarktern von Nahrungsergänzungsmitteln, die die Zufriedenheit oder positiven Erfahrungen von Verbrauchern, die das Produkt verwendet haben, hervorheben. Diese Behauptungen zielen darauf ab, die wahrgenommenen Vorteile des Nahrungsergänzungsmittels hervorzuheben, indem sie die Rückmeldungen von Personen wiedergeben, die das Produkt in ihr tägliches Regime aufgenommen haben. Die Grundlage für diese Behauptungen umfasst häufig:
-Zeugnisse und Bewertungen: Die Vermarkter können Erfahrungsberichte oder Bewertungen von Verbrauchern sammeln und präsentieren, die positive Ergebnisse oder Zufriedenheit mit dem Ergänzungsmittel erfahren haben.
-Umfrageergebnisse: Daten aus Umfragen oder Feedback-Formularen können zur Untermauerung der Behauptungen zur Verbraucherzufriedenheit herangezogen werden.
ANSPRÜCHE zur Verbraucherzufriedenheit werden eingesetzt, um das Vertrauen der Verbraucher in das Produkt zu bestätigen und zu stärken. Sie dienen als anekdotischer Beweis für die Wirksamkeit des Nahrungsergänzungsmittels und sollen bei potenziellen Käufern Vertrauen schaffen. Es ist jedoch wichtig, dass die Vermarkter sicherstellen, dass die von ihnen verwendeten Behauptungen über die Zufriedenheit durch objektive und nachprüfbare Daten gestützt werden. Es ist wichtig zu beachten, dass Aussagen von Fachleuten aus dem Gesundheitswesen nicht als Teil dieser Behauptungen verwendet werden können.
Behauptungen über Nahrungsergänzungsmittel spielen eine entscheidende Rolle bei der Information der Verbraucher über die Vorteile dieser Produkte. Die Regulierungsbehörden bemühen sich sicherzustellen, dass genehmigte Behauptungen durch wissenschaftliche Beweise gestützt werden, während anhängige Behauptungen einer gründlichen Bewertung unterzogen werden, um ihre Gültigkeit zu bestimmen. Wenn Sie die verschiedenen Arten von Behauptungen und ihre regulatorischen Aspekte verstehen, können Marken von Nahrungsergänzungsmitteln fundierte Entscheidungen bei der Formulierung ihrer Produkte und der Auswahl von Inhaltsstoffen treffen, die mit ihren Zielen übereinstimmen und ihre Zielkunden ansprechen.
Die bereitgestellten Informationen sind ein allgemeiner Überblick und decken möglicherweise nicht die spezifischen Vorschriften und Anforderungen jeder Region oder jedes Landes ab, selbst innerhalb der EU. Die Behauptungen über Nahrungsergänzungsmittel unterliegen der Aufsichtsbehörde der Region, in der das Produkt vermarktet oder verkauft wird. Informieren Sie sich unbedingt bei den zuständigen Aufsichtsbehörden und machen Sie sich mit den spezifischen Richtlinien, Vorschriften und Anforderungen in Ihrer Region vertraut, bevor Sie Behauptungen oder Entscheidungen im Zusammenhang mit Ihren Nahrungsergänzungsmitteln und/oder deren Bestandteilen treffen.